Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

ProHandling Robert Pacia
Freie Straße 35-38
39112 Magdeburg

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(nachfolgend Anbieter)

für den Verkauf von Waren im Online-Shop https://prohandling.de/ an gewerbliche Kunden oder sonstige juristische Personen

1. Geltungsbereich

1.1 Die Leistungen des Anbieters für den Online-Shop unter der o.g. URL erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich zu.

2. Ausschluss von Verbrauchern

Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern / Privatpersonen. Alle Preise auf der Webseite verstehen sich – vorbehaltlich abweichender Angaben – zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3. Vertragsschluss

Die Angebote des Anbieters im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt grundsätzlich noch keine Vertragsannahme dar. Der Anbieter kann die Annahme innerhalb von fünf Tagen erklären, indem er eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem der Anbieter die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder

4. Zahlung, Verzug

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite des Anbieters aufgeführten Preise. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Für den Fall, dass der Anbieter einen weiteren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen ist.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt Eigentum des Anbieters, bis alle Forderungen erfüllt sind, die dem Anbieter gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist – hat der Anbieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Sofern der Anbieter die Vorbehaltsware zurücknimmt, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn der Anbieter die Vorbehaltsware pfändet. Vom Anbieter zurückgenommene Vorbehaltsware darf der Anbieter verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Kunde dem Anbieter schuldet, nachdem der Anbieter einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen hat.

5.2 Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

5.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung an.

5.4 Der Kunde darf diese an den Anbieter abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für den Anbieter einziehen, solange der Anbieter diese Ermächtigung nicht widerruft. Das Recht des Anbieters, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings wird der Anbieter die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

5.5 Sofern sich der Kunde jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, kann der Anbieter vom Kunden verlangen, dass dieser dem Anbieter die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und dem Anbieter alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die der Anbieter zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.

5.6 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird immer für den Anbieter vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die dem Anbieter nicht gehören, so erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

5.7 Wird die Vorbehaltsware mit anderen dem Anbieter nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und der Anbieter sich bereits jetzt einig, dass der Kunde dem Anbieter anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Der Anbieter nimmt diese Übertragung an.

5.8 Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für den Anbieter verwahren.

5.9 Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum des Anbieters hinweisen und muss den Anbieter unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit der Anbieter seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die dem Anbieter in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

5.10 Wenn der Kunde dies verlangt, ist der Anbieter verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der offenen Forderungen des Anbieters gegen den Kunden um mehr als 10% übersteigt. Der Anbieter darf dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

6. Lieferung

6.1 Die Lieferfristen sind der Webseite zu entnehmen. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weist der Anbieter auf der jeweiligen Produktseite hin. Der Beginn der vom Anbieter angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, insbesondere die korrekte Angabe der Lieferadresse im Rahmen der Bestellung.

6.2 Falls der Anbieter ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant des Anbieters seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners werden unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

6.3 Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Kunden über.

7. Annahmeverzug

7.1 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Anbieter berechtigt, den ihm hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Anbieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

7.2 Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt per anno neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

7.3 Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

8. Gewährleistung

8.1 Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend

  • begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche;
  • hat der Anbieter die Wahl der Art der Nacherfüllung;
  • beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang;
  • sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen;
  • beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

8.2 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht

  • für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen,
  • für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen, sowie
  • für den Fall, dass der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen hat.

8.3 Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.

8.4 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

9. Haftung

9.1 Der Anbieter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

9.1.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.1.2 Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9.1.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

9.1.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

9.2 Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen die Anbieter aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Kunden geltend gemacht werden.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist das Gericht am Sitz des Anbieters zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat. Der Sitz des Anbieters ist der Überschrift dieser AGB zu entnehmen.

10.3 Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

 

Stand: Januar 2021